Energie sparen

ENERGIEAUSWEIS

Was erfordert der Gebäudeenergieausweis?

Gute Lage, bester Zustand und eine überzeugende Ausstattung sind die wichtigsten Kriterien bei Verkauf oder Vermietung eines Hauses. Jetzt gehört auch der Gebäudeenergieausweis dazu.

Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), die am 1. Oktober 2007 in Kraft trat, hat Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Die Energieeinsparverordnung sieht vor, dass Interessenten ab 1. Januar 2009 bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden ein Energieausweis zugänglich zu machen ist.

Den Energieausweis gibt es in zweiVarianten, als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Während der bedarfsorientierte Energieausweis auf einer technischen Analyse des Gebäudes und des berechneten Energiebedarfs beruht, gibt der verbrauchsorientierte Energieausweis den gemessenen Energieverbrauch der Gebäudenutzer für Heizung und Warmwasser an.

Der Energieausweis für Wohngebäude …

  • erhöht die Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt
  • steigert den Wert und die Nachfrage bei sanierten und modernisierten Wohngebäuden
  • wirbt für Energieeffizienz und erhält Arbeitsplätze in Bauwirtschaft und Handwerk
  • enthält Angaben über den Gebäudetyp, die Außenhülle, das Baujahr, die Heizungsanlage
  • dokumentiert den individuell errechneten Energiebedarf auf der Basis festgelegter Normen, oder den tatsächlichen Energieverbrauch
  • stellt entsprechende Vergleichswerte vor und ermöglicht eine objektive Beurteilung der Immobilie
  • kann von frei wählbaren und entsprechend qualifizierten Fachkräften ausgestellt werden
  • kann nach einer Hausbesichtigung, oder nach Vorlage aussagekräftiger Unterlagen ausgestellt werden
  • ist 10 Jahre lang gültig
  • zeigt vermeidbare Schwachstellen auf und ist die Grundlage einer effizienten Sanierung
  • ist ein wichtiges Argument bei Verkauf und Vermietung.

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