
PRIVATKUNDEN - GRUNDVERSORGUNG
Grundversorgung – die ist Ihnen sicher
Zu unseren Kunden mit Grundversorgung gehören unabhängig vom Jahresverbrauch alle Haushaltskunden, die keinen speziellen Tarif ausgewählt haben (z. B. Albline).
In diesem Fall gelten die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung sowie die StromGVV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz).
Wir versorgen Sie
Wir beliefern die meisten Haushalte im Netzgebiet der Albwerk GmbH & Co. KG mit allgemeiner Stromversorgung – somit sind wir als Stromlieferant automatisch Ihr Grundversorger, wenn Sie in unserem Netzgebiet liegen.
AlblineNatur: Erneuerbare Energien fördern
Mit AlblineNatur können Sie über eine freiwillige Zuzahlung regional erneuerbare Energien fördern.
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Unsere Preise
Preise Grundversorgung ohne Schwachlastregelung (gültig ab 01.01.2011)
| brutto | netto | ||
| Verbrauchspreis | Cent/kWh | 23,85 | 20,043 |
| Grundpreis (inkl. Verrechnungspreis Eintarifzähler) | Euro/Jahr | 91,11 | 76,56 |
Preise Grundversorgung mit Schwachlastregelung (gültig ab 01.01.2011)
| brutto | netto | ||
| Verbrauchspreis (außerhalb der Schwachlastzeit) | Cent/kWh | 23,85 | 20,043 |
| Verbrauchspreis (innerhalb der Schwachlastzeit) | Cent/kWh | 18,29 | 15,373 |
| Grundpreis (inkl. Verrechnungspreis Zweitarifzähler) | Euro/Jahr | 120,38 | 101,16 |
Preise gültig ab 01.01.2011.
Die oben genannten Verbrauchspreisen enthalten die EEG-Umlage (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien). Diese beträgt für das Kalenderjahr 2012 netto 3,592 Cent / kWh. Weiter ist in den Verbrauchspreisen die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV enthalten. Diese beträgt für das Kalenderjahr 2012 für einen Verbrauch bis 100.000 Kilowattstunden pro Jahr netto 0,151 Cent / kWh. Die gerundeten Bruttopreise enthalten die derzeit gültige Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent. Die Nettopreise verstehen sich inklusive der Stromsteuer (derzeit netto 2,05 Cent / kWh).
Ersatzversorgung
Als Ersatzversorgung bezeichnet man den Strombezug aus dem Niederspannungsnetz ohne einen bestimmten Liefervertrag. Diese Belieferung ist maximal für einen Zeitraum von drei Monaten innerhalb des Netzgebietes der Albwerk GmbH & Co. möglich. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt die Weiterbelieferung zu den Konditionen der Grundversorgung, sofern Sie sich nicht für einen anderen Stromlieferungsvertrag entschieden haben.
Die Preise und Bestimmungen der Ersatzversorgung entsprechen den oben aufgeführten Konditionen der Grundversorgung.
albwerk.de