
PRIVATKUNDEN - GRUNDVERSORGUNG
Grundversorgung – die ist Ihnen sicher
Zu unseren Kunden mit Grundversorgung gehören unabhängig vom Jahresverbrauch alle Haushaltskunden, die keinen speziellen Tarif ausgewählt haben (z. B. Albline).
In diesem Fall gelten die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung sowie die StromGVV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz).
Wir versorgen Sie
Wir beliefern die meisten Haushalte im Netzgebiet der Albwerk GmbH & Co. KG mit allgemeiner Stromversorgung – somit sind wir als Stromlieferant automatisch Ihr Grundversorger, wenn Sie in unserem Netzgebiet liegen.
AlblineNatur: Erneuerbare Energien fördern
Mit AlblineNatur können Sie über eine freiwillige Zuzahlung regional erneuerbare Energien fördern.
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Unsere Preise
Preise Grundversorgung ohne Schwachlastregelung (gültig ab 01.01.2013)
| brutto | netto | ||
| Verbrauchspreis | Cent/kWh | 26,37 | 22,156 |
| Grundpreis (inkl. Verrechnungspreis Eintarifzähler) | Euro/Jahr | 91,11 | 76,56 |
Preise Grundversorgung mit Schwachlastregelung (gültig ab 01.01.2013)
| brutto | netto | ||
| Verbrauchspreis (außerhalb der Schwachlastzeit) | Cent/kWh | 26,37 | 22,156 |
| Verbrauchspreis (innerhalb der Schwachlastzeit) | Cent/kWh | 20,81 | 17,486 |
| Grundpreis (inkl. Verrechnungspreis Zweitarifzähler) | Euro/Jahr | 120,38 | 101,16 |
Preise gültig ab 01.01.2013.
Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten die Mehrbelastungen aus dem Gesetz für den Vorrang von Erneuerbaren Energien (EEG), dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), für die Offshore-Haftungsumlage gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem § 19 Abs. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), sowie die Stromsteuer in Höhe von derzeit netto 2,050 Cent pro Kilowattstunde und die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe von z. Zt. 19%.
Ersatzversorgung
Als Ersatzversorgung bezeichnet man den Strombezug aus dem Niederspannungsnetz ohne einen bestimmten Liefervertrag. Diese Belieferung ist maximal für einen Zeitraum von drei Monaten innerhalb des Netzgebietes der Albwerk GmbH & Co. möglich. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt die Weiterbelieferung zu den Konditionen der Grundversorgung, sofern Sie sich nicht für einen anderen Stromlieferungsvertrag entschieden haben.
Die Preise und Bestimmungen der Ersatzversorgung entsprechen den oben aufgeführten Konditionen der Grundversorgung.
albwerk.de