Optionale Direktvermarktung
Wenn Ihre Anlage vor dem 01. Januar 2016 in Betrieb genommen wurde oder eine Leistung unter 100 kW hat, können Sie freiwillig von der EEG-Festvergütung in die geförderte Direktvermarktung wechseln. Dabei erhöht sich Ihre EEG-Förderung um die sogenannte Managementprämie.
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2016
Ab diesem Datum ist die Direktvermarktung für Anlagen über 100 kW verpflichtend.
Darum lohnt sich Direktvermarktung
Im Rahmen der Direktvermarktung erhalten Sie zusätzlich zum Marktwert Ihres gelieferten Stroms die Marktprämie. Diese sorgt dafür, dass Sie eine gleichbleibende Vergütung erhalten - auch dann, wenn sich der Börsenpreis ändert.
Mit der Managementprämie setzt der Gesetzgeber einen Anreiz, um Sie als Betreiber einer Bestandsanlage noch stärker in den Strommarkt zu integrieren.
So funktioniert‘s
- Optionale Direktvermarktung: Marktprämienmodell für Anlagen im Netzgebiet des Albwerks
Im Schaubild sehen Sie die Stromlieferung sowie die Zahlungsflüsse im Marktprämienmodell – vorausgesetzt, dass sich Ihre Anlage im Netzgebiet des Albwerks befindet.
Sie „liefern“ uns Ihren erzeugten Strom und erhalten dabei im Gegenzug von uns in der Rolle als Direktvermarkter die Erlöse aus der Vermarktung. Des Weiteren bekommen Sie von uns in der Rolle als Netzbetreiber die Markt- und Managementprämie.