Verpflichtende Direktvermarktung
Die Direktvermarktung ist aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für viele Anlagen verpflichtend. Ausschlaggebend ist die Anlagengröße: Neuanlagen ab 100 kW müssen seit 1. Januar 2016 direkt vermarktet werden.
Eine dauerhafte Lieferung an den Netzbetreiber ist nur noch für kleinere und ältere Anlagen im Rahmen des Bestandsschutzes möglich. Nur durch die Direktvermarktung können Sie sich die volle Höhe der EEG-Förderung sichern.
Inbetriebnahme vor dem 01.01.2016
Wenn Ihre Anlage bereits davor in Betrieb genommen wurde oder eine Leistung unter 100 kW hat, ist die Direktvermarktung optional.
Darum lohnt sich Direktvermarktung
Bei der Direktvermarktung mit dem Albwerk erhalten Sie als Anlagenbetreiber gleichbleibende Einnahmen, auch wenn sich die Börsenpreise für Strom ändern.
Sie bekommen vom Albwerk für den gelieferten Strom den Marktwert, also den Börsenpreis. Zusätzlich zahlt Ihnen der Netzbetreiber die sogenannte Marktprämie. Diese gleicht die Differenz zur vollen EEG-Förderung aus.
So funktioniert‘s
- Verpflichtende Direktvermarktung: Marktprämienmodell für Anlagen im Netzgebiet des Albwerks
Das Schaubild zeigt die Stromlieferung sowie die Zahlungsflüsse im Marktprämienmodell für den Fall, dass sich Ihre Anlage im Netzgebiet des Albwerks befindet.
Sie „liefern“ uns Ihren erzeugten Strom und erhalten dabei im Gegenzug von uns in der Rolle als Direktvermarkter die Erlöse aus der Vermarktung. Außerdem erhalten Sie von uns in der Rolle als Netzbetreiber die Marktprämie.