Logo
Logo

Verpflichtende Direktvermarktung

(vom 26.08.2021)

Die Direktvermarktung ist aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für viele Anlagen verpflichtend. Ausschlaggebend ist die Anlagengröße: Neuanlagen ab 100 kW müssen seit 1. Januar 2016 direkt vermarktet werden.

Eine dauerhafte Lieferung an den Netzbetreiber ist nur noch für kleinere und ältere Anlagen im Rahmen des Bestandsschutzes möglich. Nur durch die Direktvermarktung können Sie sich die volle Höhe der EEG-Förderung sichern.

Inbetriebnahme vor dem 01.01.2016

Wenn Ihre Anlage bereits davor in Betrieb genommen wurde oder eine Leistung unter 100 kW hat, ist die Direktvermarktung optional.

Darum lohnt sich Direktvermarktung

Der Marktwerkt, also der Börsenpreis, ist zusammen mit der Marktprämie so hoch wie die EEG-Einspeisevergütung.

Bei der Direktvermarktung mit dem Albwerk erhalten Sie als Anlagenbetreiber gleichbleibende Einnahmen, auch wenn sich die Börsenpreise für Strom ändern.

Sie bekommen vom Albwerk für den gelieferten Strom den Marktwert, also den Börsenpreis. Zusätzlich zahlt Ihnen der Netzbetreiber die sogenannte Marktprämie. Diese gleicht die Differenz zur vollen EEG-Förderung aus.

Wie wird die Marktprämie berechnet?

So funktioniert‘s 

Die Grafik zeigt, dass vom Anlagenbetreiber Strom und Vermarktungsentgelt zum Albwerk als Direktvermarkter fließt und die Vergütung zum Marktwert zurückfließt. Zusätzlich erhalten Sie von uns in der Rolle des Netzbetreibers die Marktprämie.
Verpflichtende Direktvermarktung: Marktprämienmodell für Anlagen im Netzgebiet des Albwerks

Das Schaubild zeigt die Stromlieferung sowie die Zahlungsflüsse im Marktprämienmodell für den Fall, dass sich Ihre Anlage im Netzgebiet des Albwerks befindet.

Sie „liefern“ uns Ihren erzeugten Strom und erhalten dabei im Gegenzug von uns in der Rolle als Direktvermarkter die Erlöse aus der Vermarktung. Außerdem erhalten Sie von uns in der Rolle als Netzbetreiber die Marktprämie.

Schritt für Schritt zur Direktvermarktung 

1. Kontaktformular ausfüllen und absenden

2. Vertragsangebot

3. Vertragsabschluss

4. Fernsteuerbarkeit herstellen

5. Start in die Direktvermarktung

zurück
Aufnahme Geislingen bei Nacht aus der Vogelperspektive

Immer für
Sie da!

<

Albwerk

Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 07:30 - 17:00 Uhr
Fr.: 07:30 - 16:00 Uhr

Albwerk
Eybstr. 98-102
73312 Geislingen

Kundenzentrum

Öffnungszeiten:
Mo.- Mi.: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do.: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Albwerk Kundenzentrum
Eybstr. 98-102
73312 Geislingen

Albmarkt Geislingen

Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: 10:00 - 18:30 Uhr
Sa.: 9:00 - 16:00 Uhr

Euronics XXL Albmarkt
Eybstr. 98-102
73312 Geislingen

Albmarkt Laichingen

Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: 10:00 - 18:30 Uhr
Sa.: 9:00 - 16:00 Uhr

Euronics XXL Albmarkt
Geislinger Straße 39
89150 Laichingen

Störungsmeldungen

>